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Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft und erstellen Ihnen professionell Ihre Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich). Dies erfolgt ausschließlich bei:
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Mit der VLH gehen Sie sicher:
Wir überprüfen zuverlässig Ihre Steuerbescheide.
Wir legen für Sie Rechtsmittel ein, wenn berechtigte
Ansprüche nicht anerkannt werden.
Weitere Hinweise siehe Homepage meiner Beratungsstelle!
http://lohnsteuerhilfe-luebeck.de - 15.09.2008
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